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Eisstadionordnung

Art 1 - Anwendungsbereich

Das vorliegende Reglement sowie die relevanten Gesetze und föderativen Reglemente gelten für alle Personen, die während einer vom HC Sierre SA (nachfolgend HCS) organisierten Veranstaltung das Stadiongelände betreten, unabhängig davon, ob sie im Besitz einer Eintrittskarte, eines Abonnements, einer Einladung oder einer Akkreditierung sind. Jeder Bezug auf das Stadion in diesem Reglement umfasst alle Bereiche innerhalb des Stadions und in unmittelbarer Nähe desselben.

Art. 2 - Kapazität des Stadions (Zuschauer)

  • Nordwest-Sektor: 168 Plätze
  • OK-Sektor 33: 380 Plätze
  • Loge: 118 Plätze
  • Sitzplätze: 1760 Plätze
  • Sitztribüne Süd: 917 Plätze
  • Besucherbereich: 300 Plätze
  • PMR: 5 Plätze
  • Maximale Anzahl an Sitzplätzen: 3648
  • Restaurant in Géronde: 50 Plätze
  • Fan's Bar: 70 Plätze

Art 3 - Zugang zum Stadion

Der Zugang zum Stadion ist nur gegen Vorlage eines gültigen Eintrittstickets pro Person gestattet. Die Eintrittskarte muss/muss am Eingang und innerhalb des Stadions auf Verlangen einer vom HCS benannten Person oder eines Polizeibeamten zur Kontrolle vorgezeigt werden. Auf Verlangen ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Im Falle der Nichtkooperation wird der Zugang zum Stadion verweigert oder die Person wird aus dem Stadion verwiesen. Die Gültigkeit und Verwendung von Eintrittskarten wird gemäß den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des HCS festgelegt. Inhaber einer Eintrittskarte haben nur dann Zugang zum Stadion, wenn sie über eine Eintrittskarte verfügen, die in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erworben/gewährt und verwendet wurde. Eintrittskarten, die aus illegalen/nicht autorisierten Quellen erworben wurden, werden als ungültig betrachtet.

Art. 4 - Personenkontrolle

Die vom HCS benannten Personen und die Polizeibeamten sind befugt, unter anderem mit Hilfe von technischen Geräten festzustellen, ob Personen eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen. Das Personal des HCS und die Polizeibeamten sind befugt, Kleidung und persönliche Gegenstände zu durchsuchen. Personen, die sich weigern, sich diesen Kontrollen zu unterziehen, kann der Zugang verweigert werden oder sie können ohne Rückerstattung des Ticketpreises ausgewiesen werden.

Art 5 - Verhalten im Stadion

Die Personen müssen die Sicherheitsvorschriften einhalten, dürfen andere Zuschauer nicht stören, nicht rauchen, die Mülleimer benutzen und den richtigen Platz einnehmen. Alle Personen sind verpflichtet, ihren Platz zu wechseln, wenn sie von einem Verantwortlichen dazu aufgefordert werden.

Art 6 - Aufnahme und Übertragung von Ton und Bild

Der HCS behält sich das Recht vor, Bild- und Tonaufnahmen aus dem Stadion für Werbezwecke zu verwenden. Die Übertragung oder persönliche Aufzeichnung des Spiels ist nur für den privaten Gebrauch gestattet.

Art. 7 - Verbotene Gegenstände und Verhaltensweisen

Verboten sind: scharfe Gegenstände, Helme, Taschen > 25x25x25cm, Flaschen, Drogen, pyrotechnische Gegenstände, Laser, Drohnen, Alkohol, diskriminierende Propaganda, kommerzielle Banner, gefährliches Verhalten, Werfen von Gegenständen, Hassbotschaften, Vermummung, verbotene Bereiche.

Art 8 - Verstoß gegen diese Verordnung

Mögliche Sanktionen: Platzverweis, Stadionverbot, strafrechtliche Verfolgung, Entzug der Eintrittskarte. Der HCS setzt auch Verbote durch, die von anderen Vereinen oder der Liga ausgesprochen wurden.

Art 9 - Videoüberwachung

Kameras können Aufnahmen machen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Bilder werden bei Bedarf an die Behörden weitergeleitet.

Art 10 - Ausschank von Getränken

Getränke in Flaschen, Dosen und Gläsern sind in den zugelassenen Bereichen verboten. Weiche Plastikbecher sind erlaubt. Kein Alkohol an Minderjährige.

Art 11 - Glastüren zum Notausgang

Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen müssen die Fluchttüren geöffnet und gesichert werden. Ein Notbeleuchtungs- und Beschallungssystem ist vorhanden.

Art. 12 - Datenschutz

Im Falle eines Sicherheitsvorfalls können die erforderlichen Daten gemäß den Schweizer Datenschutzgesetzen zwischen Clubs und Behörden weitergeleitet werden.

Art. 13 - Kaskadenmodell bei Problemen mit Fans

  • Strenge Einreisekontrollen
  • Verbot von Zubehör
  • Obligatorische Identitätskontrolle
  • Reduzierung der Besucherkapazität
  • Schließung des Besucherbereichs (als letzte Möglichkeit)

Art. 14 - Haftung

Der HCS übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden. Jede Person trägt ihr eigenes Risiko. Der Club behält sich das Recht vor, gegen Zuwiderhandlungen vorzugehen.

Art. 15 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Verordnung unterliegt dem Schweizer Recht. Das zuständige Gericht ist das Gericht der Gemeinde Siders.